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Der Künstler/Autor oder Komponist erklärte verbindlich
- das er der alleiniger Inhaber der Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte aller zur Verfügung gestellten Musikstücke, Texte Bilder und sonstigem Material sowie Teile davon ist.
- das er uneingeschränkt über die Rechte verfügen kann wenn er diese Rechte noch nicht an Dritte auf ausschließlicher Basis vergeben hat und dass insbesondere seine Werke frei von Verwertungsrechten Nationalen oder Internationalen Verwertungsgesellschaften sind und weder Autoren/Texter noch Komponisten oder Bandmitglieder Mitglieder in Nationalen oder Internationalen Verwertungsgesellschaften sind.
Ist er nicht alleiniger Urheber der im Rahmen des gedanklichen Inhalts der zur Verfügung gestellten Werke, Texte, Bilder und sonstigen Materials ist er ermächtigt, über die Rechte der anderen (Mit-und-) Rechteinhaber und sonstigen Mitwirkenden und Mitberechtigten bindend zu verfügen.
In diesem Fall ist der Künstler/Autor verpflichtet, Aiwam die anderen Rechteinhaber zu benennen und seine Ermächtigung im Falle des Bedarfs auf Verlangen von Aiwam nachzuweisen.
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