Enter your login credential
Freie Musik darf auch in Rundfunk und Fernsehen frei gesendet und – zum Beispiel auf Konzerten – nachgespielt werden, ohne dass dafür Lizenzabgaben anfallen. Die Komponisten stellen ihre Werke der Allgemeinheit zur Verfügung ohne dafür eine finanzielle oder materielle Entschädigung zu verlangen.
Zum Selbstschutz (damit freie Musik nicht verloren geht) gibt es ähnlich der GNU General Public License häufig drei Bedingungen, zu denen sich die Lizenznehmer verpflichten müssen:
Für Musiker und Komponisten mag dabei interessant sein, dass von freien Stücke auch Remixe und Mashups erstellt werden können, und so neue Musik aus dem freien Material geformt werden darf. Diese muss allerdings meist wieder der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Für Filmemacher, die das Angebot der freien Musik nutzen wollen gilt, dass sie dann auch ihren Film freigeben müssen. Unter Umständen kann es vorteilhaft sein, gemeinfreie (public domain) Musik (z. B. Free Sheet Music) zu verwenden, die keinen Rückfluss in den freien Pool erzwingt.
OpenMusic ist ebenfalls eine 2001 gestartete Initiative des LinuxTags. Auf dem LinuxTag 2001 wurde eine CD mit Open Music herausgegeben. Dazu wurden zwei OpenMusic-Lizenzen erstellt. Eine LinuxTag Green OpenMusic License und eine LinuxTag Yellow OpenMusic License. Die beiden Lizenzen unterscheiden sich in der Erlaubnis von kommerzieller Verwendung der Musik. Bei der grünen Lizenz darf die Musik beliebig, also auch kommerziell, verwendet werden. Bei der gelben Lizenz bedarf es für jede kommerzielle Verwendung der Erlaubnis des Urhebers.
Neueste Kommentare
vor 8 Wochen 1 Tag
vor 9 Wochen 20 Stunden
vor 10 Wochen 4 Tage
vor 15 Wochen 1 Tag
vor 28 Wochen 2 Tage
vor 28 Wochen 2 Tage
vor 36 Wochen 2 Tage
vor 43 Wochen 5 Tage
vor 44 Wochen 4 Tage
vor 44 Wochen 4 Tage